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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Langen e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Lehrgänge, die von der DLRG Ortsgruppe Langen e.V. – nachstehend Veranstalter genannt – durchgeführt werden (nachstehend Lehrgänge genannt).

Anmeldung

Anmeldungen sind online unter http://langen-sievern.dlrg.de/lernen/lehrgaenge.html oder in Textform möglich und sind an die Geschäftsstelle des Veranstalters zu richten:

DLRG Ortsgruppe Langen e.V.
Brandenburger Str. 17
27607 Geestland
Telefax: 04743 9569693
Email: lehrgang@langen-sievern.dlrg.de

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Telefonische und mündliche Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Der Eingang der Anmeldung wird innerhalb von 10 Tagen bestätigt. Die Annahme der Anmeldung wird innerhalb von 2 Tagen nach Anmeldeschluss bestätigt.

Entrichtung des Teilnehmerbeitrags

Der Teilnehmerbetrag ist, je nach Ausschreibung, bis zum Meldeschluss auf das angegebene Konto zu überweisen bzw. bei Lehrgangsbeginn bar zu entrichten. Verspätet eingegangene Teilnehmerbeiträge werden als Rücktritt von der Anmeldung betrachtet. Der Abschnitt Rücktritt gilt entsprechend.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an Lehrgängen ist mit Zulassungsvoraussetzungen verbunden. Diese werden u. a. durch die Prüfungsordnungen der DLRG und der Rahmenrichtlinien des DOSB geregelt. Für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist der Teilnehmer verantwortlich. Entsprechende Nachweise sind zusammen mit der Anmeldung einzureichen. Die Lehrgangsleitung ist befugt, nicht angemeldete Teilnehmer und Teilnehmer mit fehlenden oder ungültigen Unterlagen auch unmittelbar zu Beginn des Lehrgangs vom Lehrgang abzuweisen. Eine Erstattung der Gebühren ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Vergabe der Lehrgangsplätze

Die Lehrgänge des Veranstalters sind verbandsoffen entsprechend den besonderen Ausschreibungen. Nichtmitglieder können gegen Verwaltungskostenpauschale zugelassen werden. Anmeldungen werden der Reihenfolge des Eingangs nach berücksichtigt. Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Gehen mehr Anmeldungen ein als Lehrgangsplätze vorhanden sind, werden die überzähligen Teilnehmer auf eine Warteliste übernommen. Eine Teilnahme kann jedoch nur nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes erfolgen. Mitglieder des Veranstalters werden bevorzugt angenommen.

Teilnehmerzahl

Zur Durchführung eines Lehrgangs ist in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese nicht erreicht, behält der Veranstalter sich vor, den Lehrgang abzusagen. Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall voll erstattet.

Rücktritt

Die Anmeldung zu Lehrgängen der DLRG Ortsgruppe Langen e.V. ist grundsätzlich verbindlich. Ein Rücktritt ist nur vor Ende des Anmeldeschlusses möglich. Ein Rücktritt nach dem Anmeldeschluss ist nur im Fall eines nachweislich krankheitsbedingten Ausfalles oder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich. In allen Fällen ist, zusätzlich zu den dem Veranstalter entstandenen Kosten, eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro zu zahlen. Der Veranstalter kann der Nennung eines Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn wichtige Gründe dessen Teilnahme entgegenstehen (siehe Abschnitt Teilnahmevoraussetzungen).

Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung oder Krankmeldung wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten.

Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zum DLRG-internen Gebrauch sowie der Angabe ihrer Adresse, E-Mailadresse und privaten Telefonnummer auf der Teilnehmerliste zur Bildung von Fahrgemeinschaften einverstanden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, sofern dies zur Erlangung von Fördermitteln von Bund und Ländern erforderlich ist.

Weiterhin erklärt der Teilnehmer sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung entstehende Bild- und Tonaufnahmen für Lehr- und Ausbildungszwecke sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der DLRG Ortsgruppe Langen e.V. und anderer DLRG-Gliederungen verwendet werden dürfen. Die Veröffentlichung bedarf im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen gewahrt bleiben. Weder der Fotograf noch die auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erheben.

Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

Gegen die Verwendung der Fotos nach den beiden oben stehenden Absätzen kann der Teilnehmer bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn in Textform an die im Abschnitt Anmeldung genannten Adressen Widerspruch einlegen.

Weiteres und salvatorische Klausel

Anreise und Fahrtkosten können grundsätzlich nicht erstattet werden.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Teilnahmebedingungen beeinträchtigt die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht. Als Gerichtsstand wird Langen vereinbart.

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