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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Langen e.V. findest du hier .

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Trainingszeiten im Hallenbad

Dienstag

Training für 6–18-jährige

17:00–18:30 Uhr, 14-täglich, nicht in den niedersächsischen Schulferien

Gymnasium Wesermünde, Bremerhaven

Ansprechpartner: Reiner Sommer

Training ab 16 Jahren / Schwimmen für Erwachsene

20:45–22:00 Uhr, nicht in den niedersächsischen Schulferien

Gymnasium Wesermünde, Bremerhaven

Ansprechpartner: Birgit Saul

Kosten ab 18 Jahre: 1,00 € pro Teilnahme

 

Donnerstag

Training für angehende Rettungsschwimmer

17:00–18:15 Uhr, nicht in den niedersächsischen Schulferien

Gymnasium Wesermünde, Bremerhaven

Ansprechpartner: Birgit Saul

 

Samstag

Training für 6–14-jährige / Schwimmen für die ganze Familie

14:00–15:00 Uhr, nicht in den niedersächsischen Sommerferien

Bad 3, Bremerhaven

Ansprechpartner: Birgit SaulReiner Sommer

Kosten ab 18 Jahre: 1,00 € pro Teilnahme

Anmeldung zum Schwimmtraining

Dienstagstraining (Abend-Gruppe) (Nr.: 102)

Status
zahlreiche freie Plätze vorhanden
Voraussetzungen
(einzureichen bis 14.12.2021)
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
Inhalt

Dies ist die Voranmeldung für die Dienstagsgruppe abends (für Rettungsschwimmer*innen und Erwachsene). Für die Teilnahme ist eine einmalige Voranmeldung zwingend erforderlich. Für die jeweilige Teilnahme ist eine Anmeldung bei den Übungsleiter*innen über die bekannten Wege nötig.

Veranstalter
Ortsgruppe Langen
Verwalter
DLRG Ortsgruppe Langen e.V. (Kontakt)
Teilnehmerzahl
Maximal: 100
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
kostenlos
Sonstiges

Hygieneregeln
Übungsleiter*innen und Teilnehmer*innen

  • Personen mit Symptomen, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion vereinbar sind (insbesondere Fieber, respiratorische Symptome, Geruchs- oder Geschmacksverlust  usw.), ist der Zutritt zu dem Schwimmbadgebäude nicht gestattet.
  • Es dürfen ausschließlich Personen das Schwimmbadgebäude betreten, die eine  Einweisungen in das Schutz- und Hygienekonzept während der SARS-CoV-2- Pandemie erhalten haben.
  • Begleitpersonen sollen das Gebäude nicht betreten und sollen vor der Außentür unter  Beachtung der Abstandsregelung auf die Teilnehmer*innen warten.
  • Jede*r Übungsleiter*in und die Teilnehmer*innen bzw. die Begleitpersonen der minderjährigen Teilnehmer*innen dokumentieren mit der Unterschrift, dass die Schutz- und Hygieneregeln für Übungsstunden der DLRG OG Langen e.V. im Schulschwimmbad des  Kreisgymnasiums Wesermünde (dieses Dokument) gelesen und verstanden wurden.
  • Übungsleiter*innen, Teilnehmer*innen und deren Begleitung, die nicht bereit sind, die  hier aufgeführten Hygieneregeln, die allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes und  die Regelungen des Konzepts einzuhalten, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt  zu verwehren bzw. die Personen sind zum Verlassen der Anlage aufzufordern.
  • Der*die Übungsleiter*innen und die Teilnehmer*innen bzw. Begleitpersonen der minderjährigen  Teilnehmer*innen haben vor der ersten Teilnahme eine Selbsterklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
  • Die Teilnehmer*innen müssen pünktlich zu den Einlasszeiten erscheinen, da der Einlass in  Gruppen erfolgt. Zu spät kommende Teilnehmer*innen können leider nicht mehr ins Bad  gelassen werden!
  • Der*die Übungsleiter*innen achten auf das richtige Anlegen des Mund Nasenschutzes, die Händehygiene und die Beachtung der Nies- und Hustenhygiene  bei Teilnehmenden und deren Begleitung.
  • Persönliche Gegenstände sollen auf das Notwendigste reduziert werden und  verbleiben bei dem*der Besitzer*in, insbesondere Lebensmittel dürfen also nicht  „geteilt“ werden.
  • Jede Person stellt (beispielsweise durch Bereithalten eines geeigneten eigenen  Beutels) sicher, dass vom eigenen abgelegten Mund-Nasenschutz keine  Infektionsgefahr für andere Personen ausgeht.
  • Die Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Zeitraum der Anwesenheit,  Kontakttelefon/-mail) der Teilnehmer*innen bzw. Der Begleitpersonen der Teilnehmer*innen sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Schwimmbadgebäudes sind zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch den*die  Übungsleiter*in unter Wahrung der Vertraulichkeit für drei Wochen aufzubewahren  und anschließend datenschutzkonform zu vernichten.

Verhalten in der Sportstätte

  • Alle Kontaktflächen (z.B. Türklinken, Übungsmaterialien wie Schwimmbretter und  Tauchringe (sofern nötig, da Chlor bereits desinfizierend wirkt)) sind nach der Übungseinheit durch den*die Übungsleiter*in oder eine von ihm*ihr benannte Person zu reinigen und/oder  zu desinfizieren. Im Bedarfsfall stehen den Übungsleiter*innen hierzu in ihrem Umkleideraum geeignete Materialien bereit.
  • Alle Personen müssen sich beim Betreten des Gebäudes die Hände desinfizieren.
  • Mund-Nasen-Bedeckungen müssen im Eingangsbereich und dort, wo der  Mindestabstand von 2 Metern nicht einzuhalten ist, getragen werden.
  • Der*die verantwortliche Übungsleiter*in sorgt dafür, dass die Teilnehmenden und  deren Begleitpersonen beim Betreten und Verlassen des Sportgebäudes den  Mindestabstand von 2 Metern einhält.
  • Die Sammelumkleidekabinen dienen zum zügigen Wechseln der Kleidung, die  Garderobe soll so gering wie möglich gehalten werde. In der Dusche halten sich je maximal zwei Personen gleichzeitig an der jeweils äußeren Dusche auf.
  • Im Hallenbad haben alle Personen, die nicht von der Abstandswahrung  ausgenommen sind, immer (im Wasser sowie außerhalb des Wassers) einen  Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Die Nutzung von Gemeinschaftsduschen ist maximal für zwei Personen gleichzeitig  möglich. Der Zutritt zu den Duschräumen ist durch den*die Übungsleiter*in so zu  regeln, dass die geltenden Abstandsregelungen eingehalten werden können.
  • In dem Schwimmbecken sind Bahnleinen zur besseren Kontrollierbarkeit zu spannen.
  • Es können maximal 16 Teilnehmer*innen teilnehmen, jeweils maximal 8 Jungen und 8 Mädchen. Die Teilnehmer*innen werden in zwei feste Gruppen mit je max. 10 Personen eingeteilt, die jeweils eine Außenbahn belegen und einander nicht begegnen.

 


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